Vollständige Version anzeigen: Der anfang der neuen Zeit - Bürgerforum - Falkenland



Wilson
03.01.2004, 21:05
[I]Falkstadt, der 3. Janauar 2004. Über 2 Millionen Menschen ahben sich vor dem fürstenhaus der Falkeländer in der Innenstadt versammeltund starrt gebannt auf den riesigen balkon des Gebäudes, als ein Mann herauskommt. ein groß wirkender Mann mit blonden Haaren, mit namen [I]Wilson Falken[/I]. Er stellt sich vor das Rednerpull und beginnt zu sprechen:Falkstadt, der 3. Janauar 2004. Über 2 Millionen Menschen ahben sich vor dem fürstenhaus der Falkeländer in der Innenstadt versammeltund starrt gebannt auf den riesigen balkon des Gebäudes, als ein Mann herauskommt. ein groß wirkender Mann mit blonden Haaren, mit namen [U]Wilson Falken[/U]. Er stellt sich vor das Rednerpull und beginnt zu sprechen:

Liebe Falkenländer.

Es ist lange her das sich Menschen der verschiedenen Nationen aus dem ehemaligen Falkenland auf einem Fleck treffen, und zusamen auf etwas hoffen: Auf die wiedervereinigung Falkenlandes. Heute ist es soweit. Die Kanzler der Länder haben alle eine Verfassung unterzeichnet, und sind nun auf den Weg zum Flughafen, wo sie das Land verlassen werden. Ich lese nun die neue Verfassung vor:

Artikel 1: Grundrechte

§ 1: Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe der Staatsgewalt.
§ 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Folter und Todesstrafe sind abgeschafft.
§ 3: Das Eigentumsrecht wird garantiert.
§ 4: Jeder hat das Recht auf Bildung.
§ 5: Jeder das Recht auf ein faires verfahren.
§ 7 Die Presse ist frei.
§ 8: Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist garantiert.
§ 9: Jeder hat das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit.
§ 10: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Benachteiligungen sind verboten.
§ 11: Jedes Grundrecht wird durch die Menschenwürde eingeschränkt.
§ 12: Gegen jeden, der es unternimmt, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, haben alle Bürger das Recht und die Pflicht zum aktiven Widerstand, sofern keine andere Abhilfe möglich ist.

Artikel 2: Staatsangehörigkeit

§ 1: Die Staatsangehörigkeit wird vom Kanzler verliehen. Die Staatsangehörigkeit kann mit der qualifizierten Mehrheit des Parlaments wieder entzogen werden.
§ 2: eine zweite Identität in anderen Ländern sind erlaubt, dies muss aber dem Kanzler gesagt werden. Der verpflichtet dazu zur Schweigepflicht

Artikel 3: Staatsgebiet

§ 1: Die Einheit des Landes ist unantastbar.
§ 2: Das Land unterteilt sich in vier Fürstengebiete: Falkeland, Löwengebiet, Kusterfürst und Freuenburg.
§ 3: Die Fürstgebietgrenzen sind nicht verhandelbar

Artikel 4: Gewaltenteilung

§ 1: Kein Bürger darf gleichzeitig mehr als eines der folgenden Ämter inne haben:, Oberster Richter und Kanzler. Parlamentspräsident oder Oberster Richter dürfen kein Ministeramt bekleiden.

Artikel 5: Gesetzgebende Gewalt

§ 1: Aktives und Passives Wahlrecht (1) Jeder Bürger ist Mitglied des Parlaments und hat mit einer ununterbrochenen aktiven Staatsangehörigkeit von mindestens zwanzig Tagen das aktive und passive Wahlrecht.
(2) Ein Staatsangehörigkeit gilt dann als aktiv, wenn der Bürger im Durchschnitt mindestens zwei Nachrichten pro Tag im Forum der Republik Freiland veröffentlicht hat, dabei darf die letzte Nachricht nicht älter als 10 Tage sein. Die erstmalige Überprüfung dieser Gegebenheiten findet 20 Tage nach erhalt der Staatsbürgerschaft statt.
(3) Auf Antrag kann die in (2) genannte Forumspflicht für einen Bürger vom Kanzler wegen wichtigem Grund (langer Urlaub, Krankheit, etc.) befristet ausgesetzt werden. Diese Entscheidung kann vom Parlament mit einfacher Mehrheit zurückgenommen werden.
§ 2: Parlamentspräsident (1) Der Parlamentspräsident wird vom Parlament alle vier Monate mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt und kann ebenso mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Parlament abgesetzt werden.
(2) Tritt der Parlamentspräsident vorzeitig zurück, so übernimmt das Amt der Bürger mit der ältesten aktiven Staatsangehörigkeit der sich dafür bewirbt, bis ein neuer Parlamentspräsident gewählt wurde. Die Neuwahl ist innerhalb von 10 Tagen durchzuführen.
§ 4 Jedes Gesetz und jeder völkerrechtlich bindende Vertrag bedarf der einfachen Mehrheit des Parlaments.
§ 5: Jede Verfassungsänderung bedarf der qualifizierten Mehrheit des Parlaments.
§ 6: Jeder Bürger kann dem Parlament ein Gesetz zur Abstimmung vorlegen.

Artikel 6: Ausführende Gewalt

§ 1: Der Kanzler als höchster Exekutivbeamter wird alle vier Monate vom Volke mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt und kann ebenso mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Parlament abgesetzt werden.
§ 2: Der Kanzler ernennt einen Stellvertreter der seine Aufgaben bei längerer Abwesenheit, mehr als 3 Tage, übernimmt. Der Stellvertreter muss ein wahlberechtigter Bürger und Minister sein.
§ 3: Der Kanzler bestimmt die Richtlinien, mit dem Kabinett, der Politik und vertritt den Staat völkerrechtlich.
§ 4: Der Kanzler benennt und entlässt seine Minister.
§ 5: Polizei und Armee unterstehen dem Kanzler.
§ 6: Der Waffenbesitz ist verboten. Ausgenommen davon sind Polizei und Armee. Weitere Ausnahmen regelt ein Gesetz.

Artikel 7: Richterliche Gewalt

§ 1: Der Oberste Richter am Gerichtshof wird alle sechs Monate vom Volke mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt und kann ebenso mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Parlament abgesetzt werden.
§ 3: Wird der Oberste Richter verklagt beruft das Parlament für diesen Prozeß einen Ersatzrichter mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 4: Die Zulässigkeit eines Verfahrens und das Prozessverfahren selbst legt der Oberste Richter im Rahmen der bestehenden Gesetze nach eigenem Ermessen fest.
§ 5: Jeder Bürger kann klagen.
§ 6: Jeder Bürger kann verklagt werden.
§ 7: Liegt einer Klage keine gesetzliche Regelung zu Grunde, hat der Oberste Richter nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Menschenrechte ein Urteil zu fällen, welches vom Parlament mit absoluter Mehrheit bestätigt werden muss.
§ 8: Ist der Richter bei einem Verfahren betroffen (Ist z.B. seine Frau angeklagt wird) so darf er nicht die Verhandlung führen. In dem Fall muss das Parlament einen Ersatzrichter mit einfacher Mehrheit wählen.

§ 9: Der Richter ernennt einen Staatsanwalt

Artikel 8: Sonstiges

§ 1: Die Verwaltung der öffentlichen Einwohnerliste obliegt dem Administrator nach Anweisung des Parlamentspräsidenten.
§ 2: Die Durchführung einer Wahl oder Abstimmung obliegt dem Parlamentspräsidenten.
§ 3: Die Pflege der Website und die Leitung des Forums obliegt dem Administrator.
§ 4: Die Archivierung von Gesetzestexten, Verträgen und sonstigen staatlich relevanten Texten obliegt dem Administrator.
§ 5: Der Administrator ist der Besitzer der Domäne, er hat nur Dienstleistungsfunktionen und ist an die Verfassung und Gesetze gebunden. Er kann keine eigenen Gesetze, Verfassungen oder Verordnungen erstellen, ist in seiner Administratorfunktion nicht stimmberechtigt und kein Bürger.
§ 6: Der Administrator hat bei Abwesenheit das reibungslose Aufrechterhalten der Grundfunktion (Forum) sicherzustellen.
§ 7: Sofern technisch möglich kann der Administrator die erforderlichen Aufgaben nach 1 – 4 direkt an den jeweiligen Amtsinhaber übertragen welche diese dann selbständig durchzuführen hat.
Artikel 9: Notstand

§ 1: Ein Amt, welches nicht besetzt werden kann oder faktisch nicht geführt wird, bei einer unangemeldeten Abwesenheit von mindestens 7 Tagen, wird bis zu einer ordentlichen Besetzung bzw. Wiederaufnahme der Amtsführung durch den Amtsinhaber von einem vom Parlamentspräsidenten zu ernennenden Bürger geführt. In diesem Fall ist innerhalb von 14 Tagen eine Neuwahl durchzuführen. § 2: Wenn im Lande nur noch 3 Bürger aktiv sind, so muss sich der älteste aktive Bürger des Landes selbst zum provisorischen Diktator ernennen, bis wieder mehr als 3 Bürger aktiv dabei sind

Diese Verfassung tritt ab heute in Kraft. Ich werde, solange es keine anderen Bürger gibt, der vorübergehende Dikator werden. Es gibt auch eine neue Flagge:

[img]http://www.saarlaender.de/nk-media/3ff704828c76b.jpg[/img]

Das war alles, möge Falkenland eine blühende Zukunft vor sich haben
Wilson
04.01.2004, 16:23
Weitere Gesetze folgen sobald ich ein paar Kontakte geknüpft habe, und mal ein bisschen mehr leben in dieses Forum reinkommt
TinosGerechtibus
04.01.2004, 17:26
*2.Mann betritt den Balkon*
Liebe falkenländer, ich Tinos gerechtibus aus Drachenstein werde ab nun an auch hier in Falkenland leben. Hiermit stelle ich mich als euer neuer Innenminister vor. Wir werden versuchen Falkenstein aufzubauen und zu einem entwickelten Land zu machen auf höchstem Niveau. mfg: Tinos Gerechtibus
Wilson
04.01.2004, 17:31
gut gesprochen
TinosGerechtibus
04.01.2004, 19:11
Danke.:D
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