Kampfnudel
17.11.2003, 15:42
§1 Staatsform
Die Allianz ***_Impera** ist eine Demokratie. Alle Bürger haben Stimmrecht bei richtungweisenden Entscheidungen. Auf Dauer wird ein Senat als Leitungsgremium gewählt.
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§2 Staatsziel
Zielsetzung der Allianz ist es, gemeinsam eine besondere Stärke zu erreichen, die der Allianz einen dauerhaften Bestand unter anderen Allianzen ermöglicht und gleichzeitig den Reichtum seiner Bürger vermehrt. Dafür leisten alle Mitglieder, wenn erforderlich militärische Hilfe gegen Angriffe gegen Allianzmitglieder. Eine wirtschaftliche Unterstützung erfolgt auf Dauer aus noch zu schaffenden Warenpools.
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§3 Mitgliedschaft
Mitglied unserer Allianz wird man durch freiwilligen Beitritt.
§3.1 Aberkennung der Mitgliedschaft
Der Senat kann Mitgliedern die Staatsbürgerschaft aberkennen und Sie auch der Allianz verweisen (Bannung), wenn Sie den Frieden der Allianz stören, gegen Allianzregeln verstoßen oder in anderer Weise der Allianz schaden zufügen.
§3.2 Vogelfreiheit
Ein Mitglied unserer Allianz, welches Verbündete ausspioniert oder angreift ist Vogelfrei. Die andere Allianz hat das Recht, dieses Mitglied anzugreifen und zu zerstören.
§ 3.3 Beendigung der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied kann freiwillig und ohne Angaben von Gründen jederzeit aus der Allianz austreten.
Bei Löschung seines Spieleraccounts sollte jedoch der Senat darüber in Kenntnis gesetzt werden.
§ 3.4 Wiedereintritt in die Allianz
Ein Mitglied, das aus der Allianz verbannt wurde oder freiwillig ausgetreten ist, wird nicht mehr in die Allianz aufgenommen. Über Ausnahmen entscheidet der Senat.
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§4 Steuern / Steuerpflicht (entfällt)
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§5 Senat
Der Senat setzt sich aus dem Staatsoberhaupt und gewählten Senatoren zusammen. Diese haben wie unten aufgeführte Aufgaben zu übernehmen. Teilaufgaben dürfen an weitere Mitglieder vergeben werden, die dadurch aber nicht Mitglieder des Senats werden.
Der Senat trifft alle Entscheidungen in interner Absprache. Anregungen sind dabei willkommen.
Alle Senatoren sind gegenüber dem Staatsoberhaupt rechenschaftspflichtig. Bei Uneinigkeiten im Ressort trifft die letzte Entscheidung das Staatsoberhaupt.
§5.1 Senatoren
Die Senatoren werden demokratisch gewählt. Ihre Amtsbezeichnung ist Minister mit dem Zusatz des Aufgabengebietes.
Die Senatoren und Ihre Aufgabenbeschreibungen sind im folgenden dargestellt.
a) Kraft Amtes ist das Staatsoberhaupt Senator.
Zu den Aufgaben zählen: Leitung der Allianz, Pflege des Forums. Ergeben sich bei Senatsabstimmungen Stimmengleichheiten erhält das Staatsoberhaupt eine doppelte Stimmgewichtung, um eine Entscheidung zu sichern (Paritätische Abstimmung).
Fallen Senatoren aus oder sind verhindert vertritt das Staatsoberhaupt diese in Ihren Aufgaben.
b) Weitere Senatorenämter werden nach den Erfordernissen festgelegt
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§6 Abstimmungen / Richtungsentscheidungen
Alle vollwertigen Mitglieder sind stimmberechtigt. Sämtliche Abstimmungen bedürfen einer relativen Mehrheit aller - innerhalb einer bestimmten Frist abstimmenden - Allianzmitglieder. Ist eine Abstimmung zeitlich begrenzt, so gilt die bis dahin abgegebene Stimmenzahl als ausreichend.
Gesetzesänderungen, Abwahlen von Senatoren oder die Abwahl des Staatsoberhauptes erfordern immer eine Zweidrittel-Mehrheit aller Stimmberechtigten.
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§7 Krieg
Alle Mitglieder sind im Falle eines Krieges verpflichtet, entsprechend bestehender Bündnisse die Allianzziele zu unterstützen und mit zu Truppen Unterstützung zu leisten.
Der Senat ist in Kenntnis zu setzen, wenn jemand einen Krieg gegen Nichtmitglieder führen will.
Eine Kriegsführung eines Einzelspielers gegen andere Allianzen ist untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Allianz.
Bei Zuwiderhandlung wird das Mitglied verbannt
Die Allianz ***_Impera** ist eine Demokratie. Alle Bürger haben Stimmrecht bei richtungweisenden Entscheidungen. Auf Dauer wird ein Senat als Leitungsgremium gewählt.
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§2 Staatsziel
Zielsetzung der Allianz ist es, gemeinsam eine besondere Stärke zu erreichen, die der Allianz einen dauerhaften Bestand unter anderen Allianzen ermöglicht und gleichzeitig den Reichtum seiner Bürger vermehrt. Dafür leisten alle Mitglieder, wenn erforderlich militärische Hilfe gegen Angriffe gegen Allianzmitglieder. Eine wirtschaftliche Unterstützung erfolgt auf Dauer aus noch zu schaffenden Warenpools.
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§3 Mitgliedschaft
Mitglied unserer Allianz wird man durch freiwilligen Beitritt.
§3.1 Aberkennung der Mitgliedschaft
Der Senat kann Mitgliedern die Staatsbürgerschaft aberkennen und Sie auch der Allianz verweisen (Bannung), wenn Sie den Frieden der Allianz stören, gegen Allianzregeln verstoßen oder in anderer Weise der Allianz schaden zufügen.
§3.2 Vogelfreiheit
Ein Mitglied unserer Allianz, welches Verbündete ausspioniert oder angreift ist Vogelfrei. Die andere Allianz hat das Recht, dieses Mitglied anzugreifen und zu zerstören.
§ 3.3 Beendigung der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied kann freiwillig und ohne Angaben von Gründen jederzeit aus der Allianz austreten.
Bei Löschung seines Spieleraccounts sollte jedoch der Senat darüber in Kenntnis gesetzt werden.
§ 3.4 Wiedereintritt in die Allianz
Ein Mitglied, das aus der Allianz verbannt wurde oder freiwillig ausgetreten ist, wird nicht mehr in die Allianz aufgenommen. Über Ausnahmen entscheidet der Senat.
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§4 Steuern / Steuerpflicht (entfällt)
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§5 Senat
Der Senat setzt sich aus dem Staatsoberhaupt und gewählten Senatoren zusammen. Diese haben wie unten aufgeführte Aufgaben zu übernehmen. Teilaufgaben dürfen an weitere Mitglieder vergeben werden, die dadurch aber nicht Mitglieder des Senats werden.
Der Senat trifft alle Entscheidungen in interner Absprache. Anregungen sind dabei willkommen.
Alle Senatoren sind gegenüber dem Staatsoberhaupt rechenschaftspflichtig. Bei Uneinigkeiten im Ressort trifft die letzte Entscheidung das Staatsoberhaupt.
§5.1 Senatoren
Die Senatoren werden demokratisch gewählt. Ihre Amtsbezeichnung ist Minister mit dem Zusatz des Aufgabengebietes.
Die Senatoren und Ihre Aufgabenbeschreibungen sind im folgenden dargestellt.
a) Kraft Amtes ist das Staatsoberhaupt Senator.
Zu den Aufgaben zählen: Leitung der Allianz, Pflege des Forums. Ergeben sich bei Senatsabstimmungen Stimmengleichheiten erhält das Staatsoberhaupt eine doppelte Stimmgewichtung, um eine Entscheidung zu sichern (Paritätische Abstimmung).
Fallen Senatoren aus oder sind verhindert vertritt das Staatsoberhaupt diese in Ihren Aufgaben.
b) Weitere Senatorenämter werden nach den Erfordernissen festgelegt
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§6 Abstimmungen / Richtungsentscheidungen
Alle vollwertigen Mitglieder sind stimmberechtigt. Sämtliche Abstimmungen bedürfen einer relativen Mehrheit aller - innerhalb einer bestimmten Frist abstimmenden - Allianzmitglieder. Ist eine Abstimmung zeitlich begrenzt, so gilt die bis dahin abgegebene Stimmenzahl als ausreichend.
Gesetzesänderungen, Abwahlen von Senatoren oder die Abwahl des Staatsoberhauptes erfordern immer eine Zweidrittel-Mehrheit aller Stimmberechtigten.
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§7 Krieg
Alle Mitglieder sind im Falle eines Krieges verpflichtet, entsprechend bestehender Bündnisse die Allianzziele zu unterstützen und mit zu Truppen Unterstützung zu leisten.
Der Senat ist in Kenntnis zu setzen, wenn jemand einen Krieg gegen Nichtmitglieder führen will.
Eine Kriegsführung eines Einzelspielers gegen andere Allianzen ist untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Allianz.
Bei Zuwiderhandlung wird das Mitglied verbannt