koelner32
17.03.2005, 18:59
Am 1. April tritt das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft. Damit erlaubt der Staat den Finanzämtern, die Stammdaten von Konten zu kontrollieren, ohne Banken oder Kunden zuvor zu informieren.
Mehr Einblick für die Behörden.
Steuerpflichtige sind dagegen machtlos und müssen sich möglicherweise auf nachträgliche Steuerprüfungen sowie Rück- oder Nachzahlungen gefasst machen. Schon seit April 2003 dürfen die Behörden Kontendaten bei den Banken abfordern.
"Bislang konnte auf die Daten der Bankkunden aber nur zugegriffen werden, wenn ein dringender Tatverdacht für eine Straftat bestand", erklärt Rainer Spatscheck, Anwalt für Steuer- und Strafrecht in München und Mitglied im Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Um Steuerhinterziehern leichter auf die Schliche zu kommen, ist die Abfrage nun künftig nicht mehr nur im Rahmen einer Strafverfolgung möglich.
"Wenn Erklärungen des Steuerpflichtigen unplausibel erscheinen, können die Finanzbehörden jetzt die Anzahl der Konten und Depots eines Steuerpflichtigen feststellen", sagt Stefan Giffeler vom Bundesfinanzministerium in Berlin. In einem automatisierten Verfahren rufen sie so genannte Stammdaten eines Kontos oder Wertpapierdepots ab. Dazu gehören Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers, Konto- oder Depotnummer sowie Zeitpunkt der Eröffnung und Auflösung eines Kontos oder Depots, zählt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin auf.
Nicht nur die Finanzämter erhalten Zugriff auf die Daten: "Über die Finanzbehörden kann praktisch jede Behörde die Anfrage stellen, die irgend etwas mit Einkommen oder Kindergeld regelt - also alles, was einkommensteuerrelevant ist", erklärt Stefan Walter, Referent für Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler. Dazu gehören zum Beispiel alle Behörden, die Hilfeleistungen bemessen - also Sozialämter, Arbeitsagenturen, BAföG-Stellen und Wohnungsämter.
Vor allem Empfänger staatlicher Leistungen müssen sich vom 1. April an daher möglicherweise auf häufigere Nachfragen gefasst machen. Als "schlimmsten Fall" bezeichnet es Steuerrechtsexperte Walter, wenn Studenten, ehemalige Studenten oder Sozialhilfeempfänger einmal ein Kontovermögen verschwiegen haben. "Dann hätten sie eventuell weniger oder gar keine Leistungen bekommen dürfen." Ergibt die Überprüfung im Vergleich mit den Angaben aus der Steuererklärung Ungereimtheiten, wird der Betroffene im Rahmen einer regulären Steuerprüfung dazu aufgefordert, die Kontenbewegungen offen zu legen.
Datenschützer kritisieren, das neue Gesetz markiere das Ende des Bankgeheimnisses. Die Regelung setze Bankkunden der Willkür der Finanzbeamten aus und gebe den Behörden zu viele Befugnisse für unkontrollierte Prüfungen in die Hand. Genehmigungen durch die Behördenleitung erfordert eine Abfrage jedenfalls nicht.
Laut dem Bundesverband deutscher Banken in Berlin dürfen die Stammdaten erst drei Jahre nach Auflösung eines Kontos oder Depots gelöscht werden. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins kann eine unvollständige Einkommensteuererklärung auch nach Jahren noch Straf- oder Bußgelder sowie Nachzahlungen nach sich ziehen.
Damit das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann, muss das Bundesverfassungsgericht aber noch über eine eingereichte Klage gegen das neue Gesetz entscheiden. Diese macht Bedenken wegen möglicher Verletzungen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts geltend.
*tja, dann haben wir es ja bald, unsere totale kontrolle. was noch fehlt?? eigentlich nur die kameraüberwachung. ist es nicht toll, wie unsere regierung mit uns umspringt. wofür lebt der mensch eigentlich??*
Mehr Einblick für die Behörden.
Steuerpflichtige sind dagegen machtlos und müssen sich möglicherweise auf nachträgliche Steuerprüfungen sowie Rück- oder Nachzahlungen gefasst machen. Schon seit April 2003 dürfen die Behörden Kontendaten bei den Banken abfordern.
"Bislang konnte auf die Daten der Bankkunden aber nur zugegriffen werden, wenn ein dringender Tatverdacht für eine Straftat bestand", erklärt Rainer Spatscheck, Anwalt für Steuer- und Strafrecht in München und Mitglied im Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Um Steuerhinterziehern leichter auf die Schliche zu kommen, ist die Abfrage nun künftig nicht mehr nur im Rahmen einer Strafverfolgung möglich.
"Wenn Erklärungen des Steuerpflichtigen unplausibel erscheinen, können die Finanzbehörden jetzt die Anzahl der Konten und Depots eines Steuerpflichtigen feststellen", sagt Stefan Giffeler vom Bundesfinanzministerium in Berlin. In einem automatisierten Verfahren rufen sie so genannte Stammdaten eines Kontos oder Wertpapierdepots ab. Dazu gehören Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers, Konto- oder Depotnummer sowie Zeitpunkt der Eröffnung und Auflösung eines Kontos oder Depots, zählt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin auf.
Nicht nur die Finanzämter erhalten Zugriff auf die Daten: "Über die Finanzbehörden kann praktisch jede Behörde die Anfrage stellen, die irgend etwas mit Einkommen oder Kindergeld regelt - also alles, was einkommensteuerrelevant ist", erklärt Stefan Walter, Referent für Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler. Dazu gehören zum Beispiel alle Behörden, die Hilfeleistungen bemessen - also Sozialämter, Arbeitsagenturen, BAföG-Stellen und Wohnungsämter.
Vor allem Empfänger staatlicher Leistungen müssen sich vom 1. April an daher möglicherweise auf häufigere Nachfragen gefasst machen. Als "schlimmsten Fall" bezeichnet es Steuerrechtsexperte Walter, wenn Studenten, ehemalige Studenten oder Sozialhilfeempfänger einmal ein Kontovermögen verschwiegen haben. "Dann hätten sie eventuell weniger oder gar keine Leistungen bekommen dürfen." Ergibt die Überprüfung im Vergleich mit den Angaben aus der Steuererklärung Ungereimtheiten, wird der Betroffene im Rahmen einer regulären Steuerprüfung dazu aufgefordert, die Kontenbewegungen offen zu legen.
Datenschützer kritisieren, das neue Gesetz markiere das Ende des Bankgeheimnisses. Die Regelung setze Bankkunden der Willkür der Finanzbeamten aus und gebe den Behörden zu viele Befugnisse für unkontrollierte Prüfungen in die Hand. Genehmigungen durch die Behördenleitung erfordert eine Abfrage jedenfalls nicht.
Laut dem Bundesverband deutscher Banken in Berlin dürfen die Stammdaten erst drei Jahre nach Auflösung eines Kontos oder Depots gelöscht werden. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins kann eine unvollständige Einkommensteuererklärung auch nach Jahren noch Straf- oder Bußgelder sowie Nachzahlungen nach sich ziehen.
Damit das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann, muss das Bundesverfassungsgericht aber noch über eine eingereichte Klage gegen das neue Gesetz entscheiden. Diese macht Bedenken wegen möglicher Verletzungen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts geltend.
*tja, dann haben wir es ja bald, unsere totale kontrolle. was noch fehlt?? eigentlich nur die kameraüberwachung. ist es nicht toll, wie unsere regierung mit uns umspringt. wofür lebt der mensch eigentlich??*