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Admin
08.09.2003, 16:06
Überlebensfähig oder bald ausgerottet –
die letzten Feldhamster in Baden-Württemberg

Am 9. Mai 2003 luden das Umweltforum und die Abendakademie zum Mannheimer Naturschutztag ein. „Artenschutz im Bösfeld oder Wozu brauchen wir Feldhamster?“ lautete das Thema. Die vom Aussterben bedrohten Feldhamster fanden auf den Äckern zwischen Neuhermsheim und Hochstätt eins ihrer letzten Rückzugsgebiete in Deutschland. Nun sollen sie noch weiter weichen – und zwar der geplanten Sportarena und dem Ausbau des Messegeländes. Fünf Fachleute aus der Region stellten am Naturschutztag ihre Erkenntnisse zum Hamsterschutz dar.

„Gerade dann, wenn Naturschutz wichtig wird, um Arten und Biotope gegen Bauinteressen zu verteidigen, gerade dann wird er umgangen und nur nachträglich als Reparaturmittel eingesetzt. Wird Naturschutz so nicht zum Etikettenschwindel?“ leitete Moderator Oliver Decken vom Umweltforum die öffentliche Tagung im Stadthaus ein.

Thomas Hoffmann vom Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte mit seinem Vortrag diese Einschätzung. Der Leiter der höheren Naturschutzbehörde berichtete, dass die Verbote des Naturschutzgesetzes nicht gelten, wenn ein Bebauungsplan vorliegt. Geschützte Arten dürfen zwar weder getötet noch gefangen noch ihre Wohnstätten zerstört werden. Feldhamster gehören nach einer europaweiten Richtlinie sogar zu den streng geschützten Arten. „Trotzdem gibt es Maschen im Schutznetz“, teilte Hoffmann mit. „Ein Bebauungsplan ist dann rechtskräftig, wenn eine so genannte Befreiungslage vorliegt.“ Das sei beim Mannheimer Bösfeld der Fall gewesen: „Nach Abwägung aller Argumente kam unsere Behörde zu dem Schluss, den Bau der Sportarena zu genehmigen.“

Hoffmann stützte sich bei dieser Entscheidung auf mehrere Gründe: Die Stadt Mannheim habe sieben Standorte sorgfältig geprüft, und das Bösfeld habe sich als beste Möglichkeit herausgestellt. Der bauliche Eingriff sei auf die kleinstmögliche Fläche minimiert worden. Für die Hamster sei ein Schutzkonzept erarbeitet worden, und sie erhielten Ausgleichsfelder für den Verlust ihres Lebensraumes.

Schon lange in der Pflicht, Hamster zu schützen

Hoffmanns Argumentation konnte sich Alfons Buchtela vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ganz und gar nicht anschließen. „Es gibt hier in der Region 28 Bauprojekte, die den Feldhamster bedrohen“, gab er zu bedenken. „Wann hören wir endlich auf mit diesen Eingriffen?“ Die europaweite Schutzrichtlinie besteht schon seit über zehn Jahren, so Buchtela – Zeit genug für die Landesregierung, um die Lebensräume des Feldhamsters zu untersuchen und Schutzmaßnahmen einzuleiten. Weil jedoch nichts dergleichen geschehen war, reichte der BUND-Regionalverband Unterer Neckar eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel ein. Buchtela forderte eine Gesamtkartierung der Hamster für die Region. „Nur dann können wir auch eine Gesamtlösung finden.“ „Auch ich sehe die Summationswirkung der vielen Baugebiete kritisch“, gab Thomas Hoffmann zu. „Allerdings stecken die Denkansätze in diese Richtung noch in den Kinderschuhen.“

Das jetzige Schutzkonzept der Stadt Mannheim bezieht sich nur auf einen Ausgleich für das Gebiet Bösfeld-Mühlfeld. Dennoch ist Dr. Ulrich Weinhold, der das Konzept mitentwickelt hat, überzeugt, dass „die Perspektiven für den Erhalt des Feldhamsters noch nie so günstig waren wie jetzt.“ Der Biologe und Gründer des Instituts für Faunistik in Heiligkreuzsteinach kartierte die Hamsterbaue im Auftrag der Stadt und beobachtete die seit Jahren rückläufigen Bestände. Weinhold sieht die Ursachen in der massiven Hamsterverfolgung seit Jahrzehnten, aber auch in der intensiven Landwirtschaft. Seine Schutzmaßnahmen sehen es vor, Ausgleichsflächen mit Luzerne und eine extensive Getreidewirtschaft zu schaffen, bei der Erntereste noch einige Zeit auf dem Feld stehen bleiben.

Weinhold wertet die Bösfeld-Bebauung als Chance: [B]„Ohne die Bauplanung hätte es gar keine Erfassung der Hamsterbaue gegeben. Sie hätten unbemerkt aussterben können. Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem endlich auch Agrarflächen in die Naturschutzgesetze eingehen können.“[/B]

Landwirte für Naturschutz begeistern

Dass Landwirtschaft und Artenschutz auch ohne gesetzlichen Druck miteinander vereinbar sind, darüber informierte der Mannheimer Landwirt Karl-Martin Bühler. „Ich mache Ablenkungsfütterungen und pflanze Kleegras auf nicht genutzten Flächen“, erzählte er. Der engagierte Artenschützer gab zu, früher die Hamster auch verfolgt zu haben. „Doch ich habe dazugelernt.“ In der Zwischenzeit beschäftigte sich Bühler so intensiv mit den biologischen Zusammenhängen, dass er zwei Arbeiten zum Hamsterschutz in der Landwirtschaft verfasste: Die erste namens „Harry Hamster“ war als Artenhilfsprogramm für die Stadt gedacht. Weil keine Reaktion darauf erfolgte, schrieb er ein zweites Werk: „Harry Hamster wurde doch verjagt.“ Die derzeitige Stadtplanung sieht Bühler als Bedrohung für die Natur. Er beklagt, dass die Landwirte meist als Gegner des Naturschutzes dargestellt würden. „Dabei kann Naturschutz nur zusammen mit den Betroffenen funktionieren.“

In Rheinland-Pfalz werden diese Wege bereits beschritten, wie Holger Hellwig berichtete. Der Landschaftspflegeverband Rheinhessen-Nahe erarbeitete das so genannte „Hamsterhofmodell“, mit dem Landwirte für den Hamsterschutz finanziell unterstützt werden. Zunächst müssen die Bauern Hamsterbaue auf ihren Feldern dem Landschaftspflegeverband melden. Die Fläche wird daraufhin besichtigt und mögliche Schutzmaßnahmen besprochen. Geht der Landwirt auf bestimmte Auflagen ein – beispielsweise reduzierte Bewirtschaftung der Fläche mit dem Hamsterbau und ein später Stoppelumbruch – erhält er dafür eine Entschädigung.

Naturschutz unvereinbar mit Gemeinwohl?

Den Mannheimer Feldhamstern kommt ein solches Schutzprogramm zusammen mit den Landwirten bislang nicht zugute. Im Gegenteil, zunächst müssen die Tiere noch die Grabungsarbeiten des Kampfmittelräumdienstes mit seinen schweren Fahrzeugen über sich ergehen lassen, wie einige der rund 50 Tagungsbesucher in der Abschlussdiskussion verlauten ließen. In einer Tiefe von bis zu 2,50 Metern wird nach Blindgängern aus dem 2. Weltkrieg gesucht und dabei riesige Erdberge aufgeschüttet. Regierungspräsidium-Vertreter Hoffmann musste sich die Kritik gefallen lassen, dass seine Behörde nichts über diese Aktion gewusst hatte.

Als widersinnig empfanden die Diskutierenden außerdem die Tatsache, dass eine Naturschutzbehörde Gründe für eine Befreiungslage und nicht für den Artenschutz suchen muss. Wie Thomas Hoffmann bestätigte, lauten die Gesetze so, dass Naturschutz gegen das Gemeinwohl abgewogen werden muss. Dabei ist „Gemeinwohl“ ein sehr verschwommener Rechtsbegriff. Es geht dabei vorrangig um öffentliche, aber auch um wirtschaftliche Interessen. Die Obere Naturschutzbehörde in Karlsruhe kann dabei nur die Plausibilität des Mannheimer Bebauungsplans prüfen. Der Naturschutz bleibt in der überwiegenden Mehrheit der Fälle auf der Strecke. Nur 3-5 Prozent der Bauanträge lehnt das Regierungspräsidium aus Naturschutzgründen ab.

Der Naturschutztag wurde mit der Ausstellung "Glanzlichter der Natur" begleitet, die vom 12. bis 23.Mai 2003 in der Stadtbücherei zu sehen war.

http://www.umweltforum-mannheim.de/projekte/ma-naturschutztag.php
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[Editiert durch Admin ein Mittwoch, Oktober 8, 2003 @ 23:55][/size]
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