Vollständige Version anzeigen: Polizei - Bürgersaal - Regierungszentrum Tiberiens
Psychiater
26.04.2003, 15:18
trotz, dass das Wehrgesetz noch auf dem Ungewissen liegt, möchte ich mal die Sache mit den Polizisten ansprechen.
Stichpunkte:
- in wieviele Bereiche sollte man die Polizei aufteilen?
- für wen ist sie zuständig?
- wann und durch wen wird sie "eingeschaltet"?
- Aufgaben der einzelnen Bereiche
und: Ist eine Polizei überhaupt von Nöten?
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Bitte um die Meinung der anderen Minister und Bürger
gez. Dr. med Psychiater
Meiner Meinung ist eine tiberische Polizei nicht wirklich notwendig. Wozu ?
Was würde es nützen , eine Polizei zu haben ?
Psychiater
26.04.2003, 18:31
Nun, wie die Vergangenheit bereits zeigte, sind wir gut zurechtgekommen. Von dem her bedürfte es nicht unbedingt einer Polizei.
ich bin der meinung dass wir eine polizei zur wahrung der inneren sicherung brauchen. sie kann aber recht klein ausfallen.
schwieriger scheint mir die frage nach einem geheimdienst. geheimdienstliche tätigkeit gab es ja bereits. hier wäre vielleicht die frage nach einer gesetzlichen ordnung zu beantworten :cool:
Es gibt bereits eine gesetzliche Ordnung über den Geheimdienst , die aber der höchsten sicherheitstufe unterliegt
Psychiater
06.06.2003, 12:56
Nach einiger Zeit des Verstreichens, sollten wir den Gedanken Polizei wiederaufnehmen und einen Kompromiss dafür finden.
Was wir alle bereits wissen, ist, dass die Polizei in unserem Lande sicherlich nur geringfügig ausfallen wird.
Wenn eine Polizei , dann wirklich nur eine sehr kleine Abteilung.Vielleicht nicht mal eine Polizei , sondern eher eine Schutztruppe , die sowohl polizeiliche als auch militärische Aufgaben übernehmen kann
Psychiater
06.06.2003, 15:11
militärische Aufgaben?
Inwiefern?
Meinen Sie vielleicht Zoll?
Auf jeden Fall wird sie die Teile übernehmen, die nicht im Aufgabenbereich des Militärs liegen d.h. innere Sicherheit und Ordnung.
Psychiater
08.06.2003, 13:48
Anlässlich der Diskussion mein Gesetzes-Entwurf.
(Der Einfachheit wegen nur [i]Polizei[/i])
Art. 1
1. Die tiberische Polizei dient zur Erhaltung des Verkehrs, der allgemeinen Sicherheit und zur Wahrung bedeutsamer Gebäude
2. Sie tritt innerhalb der Landesgrenzen die Verbrechensbekämpfung an
Art. 2
1. Die Polizei bildet eine eigene Gewalt im Staat, welche sich den jeweiligen Gesetzen unterstellt
2. Polizeibeamten sind dazu berächtigt, zum Schutze der Sicherheit und zur Selbstverteidigung Bewaffnung zu tragen
3. Ihr obliegt das Recht, Sicherheitskontrollen bei verdächtigen Personen zu vollziehen.
Art. 3
1. Die Polizei hat die Pflicht objektiv zu handeln
2. Enttarnte Bestechlichkeit ist strafbar und kann vor Gericht gezogen werden
3. Das pflichtmäßige Ermessen von Maßnahmen darf die notwendige Erreichung zum Ziel nicht überschreiten
4. Anzuwenden unter mehreren Maßnahmen ist die, die die Allgemeinheit und dem Einzelnen am wenigsten beeinträchtigen
5. Die Polizei ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung des Gerichtshofes dazu befugt, Hausdurchsuchungen auszuführen
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Nun bestünde noch die Möglichkeit die Uniforms-Farben der Polizei zu bestimmen, wobei dies weniger wichtig ist.
simoff* Mein Vorschlag wäre Neon-Rot... *simon
Meinungen und Verbesserungsvorschläge erwünscht
gez. Dr. med Psychiater
wem soll die polizei unterstehen?
Psychiater
08.06.2003, 18:28
Nun, dies vermag ich ebenfalls nicht zu wissen...
vielleicht ist es sinnvoll die polizei dem könig zu unterstellen. dieser kann ja dann kompetenzen z.b. an den innenminister auf zeit abtreten :cool:
Psychiater
09.06.2003, 17:01
Einverstanden, Herr Joschi!
Was meint der Herr König dazu?
Der König ist damit einverstanden und stimmt für den Gesetzesvorschlag
vor meiner zustimmung bitte noch den entsprechenden passus einbringen :upsidown:
Psychiater
09.06.2003, 23:21
Wie gewünscht den entsprechenden Passus.
Art. 4
1. Die Staatsgewalt der Polzei untersteht grundliegend dem König
2. Der König kann entsprechende Kompetenzen an den Innenminister abgeben. Dies ist zeitweilig und kann wieder abgelöst werden.
Wäre dies akzeptabel, Herr Joschi?
Gibt es sonst noch irgendwelche Einwände/Zusätze?
[size=small]
[Editiert durch Psychiater ein Montag, Juni 9, 2003 @ 23:25][/size]
nein ganz hervorragend :D
Psychiater
07.07.2003, 11:51
Nocheinmals die komplette Version des tiberischen Polizeigesetzes. Ich bitte diesmal um eine Abstimmung d.h. ein eindeutiges "Ja" oder "Nein" zum Entwurf ist gewünscht.
Polizeigesetz
Art. 1
1. Die tiberische Polizei dient zur Erhaltung des Verkehrs, der allgemeinen Sicherheit und zur Wahrung bedeutsamer Gebäude
2. Sie tritt innerhalb der Landesgrenzen die Verbrechensbekämpfung an
Art. 2
1. Die Polizei bildet eine eigene Gewalt im Staat, welche sich den jeweiligen Gesetzen unterstellt
2. Polizeibeamten sind dazu berächtigt, zum Schutze der Sicherheit und zur Selbstverteidigung Bewaffnung zu tragen
3. Ihr obliegt das Recht, Sicherheitskontrollen bei verdächtigen Personen zu vollziehen.
Art. 3
1. Die Polizei hat die Pflicht objektiv zu handeln
2. Enttarnte Bestechlichkeit ist strafbar und kann vor Gericht gezogen werden
3. Das pflichtmäßige Ermessen von Maßnahmen darf die notwendige Erreichung zum Ziel nicht überschreiten
4. Anzuwenden unter mehreren Maßnahmen ist die, die die Allgemeinheit und dem Einzelnen am wenigsten beeinträchtigen
5. Die Polizei ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung des Gerichtshofes dazu befugt, Hausdurchsuchungen auszuführen
Art. 4
1. Die Staatsgewalt der Polizei untersteht grundliegend dem König
2. Der König kann entsprechende Kompetenzen an den Innenminister abgeben. Dies ist zeitweilig und kann wieder abgelöst werden.
gez. Dr. med I.Psychiater
Psychiater
13.07.2003, 16:03
Gilt das Gesetz nun als beschlossen?
Die erforderte Mehrheit ist eigentlichst schon oben zu vernehmen.
Ich denke ,wir können es als beschlossen ansehen , es sei denn es gibt noch einwände , was allerdings nicht der Fall zu sein scheint
Doch ich hab e einwände ! Ich spreche mich als Mitglied der Npt vollkommen dagegen aus . Eine Polizei ist sowas von unnütz !
Sind sie ein Minister ? Ich glaube nicht...