Hallo , ich bin momentan ca 2 monate krank und diesen monat wurde das urlaubsgeld bei uns ausgezahlt .Ich habe allerdings kein bekommen ! Habe ich nicht trotzdem ein anspruch drauf ? Ich war bis mitte März am arbeiten und werde am 11.6 wieder anfangen . Das urlaubsgeld wurden an die anderen mitarbeiter ausgezahlt , ich habe nix bekommen ist das rechtens ?
MFG
Benni
BetriebsratWeb
30.05.2003, 18:04
Urlaub und länger anhaltende Krankheit
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Urlaubsanspruch auch dann geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Jahres keinen einzigen Tag gearbeitet hat. Dies wird damit begründet, dass das Bundesurlaubsgesetz lediglich auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartefrist abstelle.
2. Andererseits verfällt der Urlaub, aber auch der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31.03. des Folgejahres krank bleibt oder ihm wegen der Krankheit gekündigt wird.
Beispiel: Der Arbeitnehmer erkrankt am 20.7. und hatte bis dahin auch noch keinen Urlaub genommen. Er bleibt bis zum 31.03. des Folgejahres arbeitsunfähig. Sowohl, wenn er weiter im Betrieb arbeitet, aber auch, wenn er gekündigt wird, verliert er jeden Urlaubsanspruch.
3. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz lässt das Bundesurlaubsgesetz nur zu, wenn die Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber zu vertreten war oder der Tarifvertrag günstigere Abgeltungsregeln enthält.
Vom Urlaubsentgelt (Lohnfortzahlung während des Urlaubs) zu unterscheiden ist das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld. Rechtlich gesehen stellt es - genauso wie das Weihnachtsgeld - eine Prämie dar. Ob zusätzlich zum Urlaubsentgelt auch Urlaubsgeld gezahlt werden muss, richtet sich danach, ob eine entsprechende Vereinbarung und/oder betrieblichen Übung besteht.
Wird Urlaubsgeld gewährt, muss auch der Bereitschaftsdienst eines Arbeitnehmers auf sein Urlaubsgeld angerechnet werden.
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[Editiert durch BetriebsratWeb ein Freitag, Mai 30, 2003 @ ][/size]