BetriebsratWeb
16.03.2003, 15:11
Wird ein Arbeitnehmer auch in seinen Pausenzeiten bezahlt, muss dies bei der Berechnung des Urlaubsgeldes berücksichtigt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Ein Maschinenführer in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie hatte nach geltendem Tarifvertrag Anrecht auf eine halbstündige Pause je Arbeitstag ohne Lohnabzug. Der Arbeitgeber berücksichtigte die für die Pausenzeiten gezahlte Vergütung bei der Berechnung des Urlaubsentgelts bis zum Jahr 1998. Dann teilte das Unternehmen jedoch mit, die Pausenzeiten ab 1999 nicht mehr einzuberechnen und kürzte den Urlaubsgeldanspruch bereits für das Jahr 1998.
weiter infos auf meiner Seite unter:
http://www.ewetel.net/~guenther.bartels/urlaub.htm
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[Editiert durch BetriebsratWeb ein Sonntag, März 16, 2003 @ ][/size]
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