Vollständige Version anzeigen: Renate Schmidt: Ein realistischeres Bild von Müttern - April 2003 - Das Forum des Gesamtelternrates Leipziger Kindertageseinrichtungen



gerleipzig
14.05.2003, 09:10
80 Jahre Muttertag in Deutschland

Seit 80 Jahren wird der Muttertag in Deutschland gefeiert. Der 13.
Mai 1923 war der erste offizielle Muttertag im Deutschen Reich. Die
Heilsarmee sowie die Pralinenhersteller und der Blumenhandel hatten
sich für einen solchen Tag eingesetzt. Vorbild war die USA. Dort
hatten bereits 1914 der amerikanische Präsident Wilson und der
amerikanische Kongress den zweiten Sonntag im Mai zum nationalen
Ehrentag für amerikanische Mütter erklärt.

Anlässlich des Jubiläums am kommenden Sonntag erklärt die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt: "In den vergangenen 80 Jahren hat sich das Bild der Mütter
in Deutschland immer wieder gewandelt. Es reicht von einer Überhöhung
der Mütterlichkeit im Nationalsozialismus, über die Trümmerfrauen
nach dem Zweiten Weltkrieg bis hin zur gesellschaftlich gewollten
Erwerbstätigkeit der Mütter in der DDR. Die Erwerbsarbeit von Müttern
war je nach den gesellschaftlichen Bedingungen und der Lage auf dem
Arbeitsmarkt mal verpönt, mal zwingend notwendig. Heute schwankt das
Bild der Mütter zwischen den überzogenen Bildern des Hausmütterchens,
der erwerbstätigen Rabenmutter oder der Super-Mutti, die Beruf,
Familie und Freizeit spielend meistert. Es ist an der Zeit zu einem
realistischen Bild von Frauen und Müttern zu kommen.

Die Rechte der Frauen - und im besonderen der Mütter - wurden in den
vergangenen 80 Jahren immer weiter verbessert. Heute sind rund 60
Prozent aller Frauen mit Kindern aktiv erwerbstätig und 70 Prozent
derer, die nicht erwerbstätig sind, würden es gerne sein. Sie
brauchen Bedingungen, die ihnen das ermöglichen. Deshalb ist eine
bessere Balance von Familie und Arbeitswelt unser politischer
Schwerpunkt. Wir brauchen eine quantitativ und qualitativ gute
Kinderbetreuung, aber auch eine familienfreundlichere
Unternehmenskultur. Wir wollen, dass Mütter so leben können, wie sie
es wollen - dazu bedarf es vieler Muttertage, nicht mit Blumen,
Pralinen und Frühstück am Bett, sondern mit einem Umdenken in
Wirtschaft und Gesellschaft."

[B]Ein Rückblick auf 80 Jahre Muttertag[/B]

[U]1923 bis 1932: Heimarbeit und Mutterschutz[/u]

In den 20er Jahren wird die Heimarbeit populär. Immer mehr Mütter
verbinden ihre Familienpflichten mit dem Erwerb des dringend
benötigten "Zubrots". Zum ersten Mal ist von der Doppelbelastung
erwerbstätiger Mütter die Rede. Das Mutterschutzgesetz (1927) erlaubt
es Frauen, sechs Wochen vor sowie sechs Wochen nach der Entbindung
frei zu nehmen. Mit Beginn der Welt-Wirtschaftskrise 1931 wird
propagiert, dass sich Frauen auf den häuslichen Bereich beschränken
sollen.

[U]1933 bis 1939: Mutterkreuz für überdurchschnittlich viele Geburten[/U]

Im Nationalsozialismus werden Mütter aus dem Arbeitsleben verdrängt -
teils durch materielle Anreize wie einem zinslosen Darlehen für
Jungverheiratete, wenn die Ehefrau die Erwerbsarbeit aufgibt, teils
durch Berufsverbote. Die NSDAP erklärt den zweiten Sonntag im Mai zum
offiziellen "Gebär-Muttertag". Mütter mit überdurchschnittlich vielen
Geburten erhalten 1939 zum Muttertag zum ersten Mal
das "Mutterkreuz".

[U]1940 bis 1949: Mütter in der Rüstungsindustrie und Trümmerfrauen [/U]

Der Männermangel an der "Heimatfront" führt dazu, dass immer mehr
Frauen als Arbeitskräfte eingesetzt werden, insbesondere in der
Rüstungsindustrie und als Helferinnen der Wehrmacht. Anfang 1943 wird
eine Meldepflicht für arbeitsfähige Frauen eingeführt. Nach dem
Zweiten Weltkrieg machen sich die "Trümmerfrauen" in Deutschland an
den Wiederaufbau. Die Erwerbstätigkeit der Frauen ist durch den
Männermangel sehr hoch.

[U]1950 bis 1967: Zwischen "Rabenmutter" und "Supermutti" [/U]

In den 50er Jahren wird der Muttertag in der Bundesrepublik
wiederbelebt und die Mutterschaft als "wahres Glück der Frau"
wiederentdeckt. 1950 wird das Müttergenesungswerk gegründet; 1952 der
Mutterschutz ausgeweitet. Familien erhalten seit 1954 Kindergeld. Die
1956 veröffentlichte Studie "Kinder erwerbstätiger Mütter" des
Sozialwissenschaftlers Otto Speck ist Ausgangspunkt der Diskussion um
die sogenannten "Schlüsselkinder". Mit dem Gesetz über die
Gleichberechtigung von Mann und Frau 1958 fallen u.a. das
Alleinentscheidungsrecht des Mannes in der Ehe und das väterliche
Erziehungsvorrecht. In der DDR wird der Muttertag durch den
Internationalen Frauentag am 8. März ersetzt.

[U]1963 bis 1973: Loslösung vom traditionellen Frauenbild [/U]

In der ersten Rezession seit dem Wirtschaftswunder steigt die
Arbeitslosigkeit der Frauen sehr viel stärker als die der Männer. Die
neue Frauenbewegung entsteht mit einem neuen Selbstverständnis der
Frauen. Um selbst politisch aktiv werden zu können, organisieren
Frauen Kinderläden. 1965 tritt ein verbessertes Mutterschutzrecht in
Kraft. In der DDR standen auch die 60er Jahre im Zeichen der
Integration möglichst vieler Frauen in die Arbeitswelt.

[U]1974 bis 1983: Späte Diskussion über Lebensmodelle [/U]

Die Diskussion über unterschiedliche Lebensmodelle von Müttern ist in
der Bundesrepublik im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern stark
ideologisch geprägt. Rechtliche Verbesserungen für Frauen und Mütter
bringen das Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts
(1977), das Gesetz zur Einführung des Mutterschaftsurlaubs (1979) und
das Unterhaltsvorschussgesetz (1980).

[U]1984 bis 1993: "Neue Mütterlichkeit" und Doppelbelastung der Frauen [/U]

Mit der konservativen Wende wird auch die "Neue Mütterlichkeit"
propagiert. Die gesellschaftliche Zuständigkeit der Frauen für
Kinderbetreuung und Haushalt wird sowohl in Ost- als auch in
Westdeutschland nicht angetastet. Sie führt zur Doppelbelastung für
die auch in der Bundesrepublik steigende Zahl berufstätiger Mütter.
Es gibt kaum Kinderkrippen, Ganztagsschulen, Teilzeitstellen oder
gleitende Arbeitszeiten. 1984 treffen sich 15.000 Frauen in Bonn
zur "Aktion Muttertag" unter dem Motto: "Nicht nur Blumen, sondern
Rechte fordern wir". 1986 tritt das Bundeserziehungsgeldgesetz in
Kraft.

[U]1994 bis 2003: Von der Gleichberechtigung zur tatsächliche
Gleichstellung [/U]

1994 wird das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 ergänzt: "Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin". Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für
Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres gilt seit 1996. Das
Mutterschutzgesetz wird weiter verbessert. Zwischen 1999 und 2002
wird das Kindergeld dreimal angehoben. Der alte Erziehungsurlaub wird
2001 durch die Elternzeit mit Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit
ersetzt.

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