gerleipzig
12.09.2002, 13:32
Zitat aus der Mail an ger-leipzig@web.de
guten tag herr kujawa,
auch wenn sie sicher zur zeit ganz andere, wichtigere dinge zu klären haben, so wende ich mich dennoch in einer angelegenheit an sie, in der hoffnung sie können mir meine frage beantworten oder einen ansprechpartner nennen.
also: meine 3 jahre alte tochter ist in einem kindergarten unter freier trägerschaft in leipzig.
in ihrer gruppe sind 11 kinder, davon 6 2-jährige, 4 3-jährige und eine 5-jährige.
für diese gruppe ist eine erzieherin, die täglich 6 std. arbeit und seit neuestem eine junge frau, die im freiwilligem sozialen jahr ist, zuständig.
des öfteren ist am nachmittag die fsj-lerin alleine mit den kindern gewesen. und aus meiner sicht gab es hierbei grosse probleme. meine frage nun: 1. ist der kindergarten berechtigt, die kinder unter alleiniger aufsicht einer nicht ausgebildeten fachkraft zu stellen und wenn nein, was kann ich tun.
es grüßt sie
B.K. [Anm. Name bekannt]
guten tag herr kujawa,
auch wenn sie sicher zur zeit ganz andere, wichtigere dinge zu klären haben, so wende ich mich dennoch in einer angelegenheit an sie, in der hoffnung sie können mir meine frage beantworten oder einen ansprechpartner nennen.
also: meine 3 jahre alte tochter ist in einem kindergarten unter freier trägerschaft in leipzig.
in ihrer gruppe sind 11 kinder, davon 6 2-jährige, 4 3-jährige und eine 5-jährige.
für diese gruppe ist eine erzieherin, die täglich 6 std. arbeit und seit neuestem eine junge frau, die im freiwilligem sozialen jahr ist, zuständig.
des öfteren ist am nachmittag die fsj-lerin alleine mit den kindern gewesen. und aus meiner sicht gab es hierbei grosse probleme. meine frage nun: 1. ist der kindergarten berechtigt, die kinder unter alleiniger aufsicht einer nicht ausgebildeten fachkraft zu stellen und wenn nein, was kann ich tun.
es grüßt sie
B.K. [Anm. Name bekannt]