Vollständige Version anzeigen: Aufsichtspflicht / Schließzeiten - Beispielhaftes und Missstände - Das Forum des Gesamtelternrates Leipziger Kindertageseinrichtungen
gerleipzig
20.12.2002, 09:32
Völlig entsetzt habe ich folgende Anfrage erhalten :
***
Zitat
***
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Einrichtung (Kindergarten) hat sich in letzter Zeit die
Gewohnheit eingeschlichen, dass Muttis mittags die Schlafwache für je 19 Kinder übernehmen, damit die Erzieherinnen zu der Zeit komplett ihre Dienstberatung durchführen können. Ist das nicht eine Aufsichtspflichtverletzung ( z.Bsp. durch Unkenntnis der Brandschutzordnung, Fluchtwege... , wenig vorhandenes Wissen über die einzelnen Kinder usw.)?
Wie ist so ein Verfahren rechtlich geregelt?
Die Leiterin der Einrichtung möchte gern für die Sommerzeit eine 14- tägige Schließung der Einrichtung einführen. Die Mehrzahl der Eltern sieht sich nicht in der Lage, die Betreuung der Kinder anderweitig abzusichern. Was können wir als Elternrat gegen solche Pläne unternehmen?
<schnipp>
Im Namen des Elternrates
***
Bitte antworten Sie im Forum, wir werden das parallel in den internen Verteiler geben.
Karen Cakovic
20.12.2002, 10:29
Auch wir haben für die 3. und 4. Sommerferienwoche eine Schliesszeit erstmalig fürs nächste Jahr. Aber nur der Vorschlag kam von der Leiterin, und wir als Elternrat haben zugestimmt.
In diesen 2 Wochen gibt es für die Eltern, die nachweislich (Bescheinigung vom Arbeitgeber) keinen Urlaub bekommen, die Möglichkeit der "Notbetreuung" in unserer Einrichtung. Das heisst, bis zum 31-01-03 müssen die Eltern den Nachweis erbringen für die Notbetreuung, dann wird festgelegt wieviele Gruppen gemacht werden. In dieser Zeit läuft dann aber KEIN "Gruppenprogramm", sondern die Kinder werden im freien Spiel betreut.
Dadurch haben wir die Möglichkeit über einen kürzeren Zeitraum die Gruppen nur mit einer Erzieherin laufen lassen zu müssen.
Man muss bei uns davon ausgehen, dass jede Erzieherin 29-30 Arbeitstage Urlaubsanspruch hat, und jeder ein zusammenhängender Urlaub von 14 Werktagen im Jahr zusteht.
Hätten wir keine Schliesszeit, würde jede Gruppe mindestens 1/4 Jahr nur mit einer Erzieherin laufen, oder Gruppen müssten zusammengelegt werden.
Aber wie gesagt, es war am Ende die Entscheidung des Elternrates!!! Mit der Option der "Notbetreuung" in unserer Einrichtung, mit den Kindern bekannten Erzieherinnen.
Über die rechtlichen Vorgaben der Schlafwache durch Eltern kann ich leider keine Auskunft geben. Ich weiss nur, dass die entsprechende Verordnung über den Personaleinsatz und dessen Qualifizierung noch nicht beschlossen worden ist. Das bedeutet, ähnlich wie bei der Integrationsverordnung, es ist ein Schwebezustand.
Karen Cakovic
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[Editiert durch Karen Cakovic ein Freitag, Dezember 20, 2002 @ 10:32][/size]
Einfach mal ins KITA Gesetz schauen.
Dort ist die Öffnungszeit (darunter fällt auch die Schließzeit) mit "Gesetzestext" geregelt.
Aber aus meiner Erfahrung mit Schließzeiten:
Bei uns in der KITA wird das schon Jahrelang praktiziert. Das muß auch der Trend sein.
Folgen des ganzen: Wenn die KITA geschlossen wird sehen die Eltern zu, Urlaub zu nehmen. Das ist dann natürlich ( da die Erzieherinnen schulpflichtige Kinder haben) in der Ferienzeit.
Die Urlaubsplätze sind teuerer und die Auswahl geringer.
Bei uns gibt es folgenden Kompromiss.
Es wird eine Notbesetzung nach Betreuungsschlüssel gewährleistet.
Dadurch können mehrere Erzieherinnen ihren Jahresurlaub nehmen. Sonst würde n die Kinder dann im Laufe des Jahres doch in eine andere Gruppe verteilt. Aber mit dem Terminen wird eigentlich immer ein kompromiss gefunden.
Wie gesagt, eine Notbetreuung ist aber gewährleistet (für die Eltern die keinen Urlaub bekommen). Es wird vorher eine Liste mit den Kindern die kommen werden erarbeitet.
Anderes Thema:
Betreuung durch ELtern: nein.
Folgende verfahrensweise bei uns in der KITA:
Nach der Arbeitszeit ist auch noch Zeit für die Dienstberatung.
DIe findet eigentlich nur einmal im Monat statt.
Und wer da schon Feierabend hat, ja der muß dann eben noch mal reinkommen oder sich am anderen Tag informieren lassen.
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[Editiert durch JR ein Freitag, Dezember 20, 2002 @ 19:52][/size]
gerleipzig
21.12.2002, 12:45
Zitat einer Mail :
Zur Aufsichtspflicht: Es ist doch eine Aufsicht da! Fluchtwege sind in jeder
Einrichtung gekennzeichnet und ob ein Vati oder eine Mutti als Schlafwache jedes
Kind kennen muss sei noch dahingestellt. Außerdem suchen die Erzieher sicher
verantwortungsvoll die Eltern aus. So ist dies jedenfalls bei uns. Im Brand-
oder "Katastrophenfall" sind die Erzieher schließlich auch sofort zur Stelle.
Ich finde es wichtig, dass die Erzieher auch einmal im Monat Zeit für sich haben
um das wirklich Wesentliche zu besprechen, nämlich um Dinge die unsere Kinder
betreffen. Bei den kurzen und unterschiedlichen Arbeitszeiten ist das nun mal
nicht anders machbar, glaube ich. Unterstützen Sie Ihren Kindergarten einfach
und nehmen Sie nicht immer gleich das Schlimmste an.
S. Haegeler
Elternratsvorsitzende
Kita Froebel e.V. / Zinster Str.
gerleipzig
27.12.2002, 20:51
Wieder ein Zitat :
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: froebelev80000@aol.com [mailto:froebelev80000@aol.com]
Gesendet: Montag, 23. Dezember 2002 09:55
Hallo, kurz vor Weihnachten auch von mir als Trägervertreter einige Ausführungen zu diesem Thema. Ja ich weiß, dass Leiterinnen Eltern ansprechen, die in der Mittagsruhephase die die Kinder beaufsichtigen. Ich habe dabei ein zweigeteiltes Gefühl.
Ich hoffe, dass die Eltern, die die Beaufsichtigung freiwillig übernehmen, gut eingewiesen und auf diese Tätigkeit vorbereitet werden und ich hoffe, dass diese 1 Stunde vom Team genutzt wird, intensiv anstehende Probleme zu bearbeiten.
Für alle Eltern zum Verständnis; alle Teams erledigen im großen Umfang Beratungen ausserhalb der regulären Öffnungszeit der Einrichtung , aber innerhalb ihrer offiziellen Arbeitszeit.(können AG im öffentlichen Dienst von ihren MA verlangen, mehr zu tun als in ihrem Arbeitsvertag festgelegt ohne gleich mit rechtlichen Schritten konfrontiert zu werden???- nein, hier geht es immer um Freiwilligkeit und die hat was mit Einsichten zu tun und, ich bin froh darüber, dass in vielen Teams nicht auf die Uhr geschaut wird, wenn es um die die Arbeitszeit geht!))
Die Beratungsinhalte werden umso kompakter und bedürfen viel Zeit zur Klärung, je intensiver sich der Träger und die spezielle Einrichtungen dem Bildungsauftrag stellt, mit dem unweigerlich organisatorische und vorallem fachlich inhaltliche Veränderungen verbunden sind. Und das geht nur in kleinen Schritten die zeitaufwendig sind, weil alle Beteiligten diesen Prozess des Auseinandersetzens dringend brauchen.Außerdem stehen ständig organisatorische Themen an, Vorbereitungen von Einrichtungsspezifischen Höhepunketen, Vorbereitungen von Elterngesprächen usw. Leider ist das alles nicht in 6 Stunden Arbeitszeit zu schaffen, wenn das Kind nicht zu kurz kommen soll.
Deswegen denke ich, dass Sie liebe Eltern mit der Absicherung der Schlafwache einen Beitrag zur qualitativen Verbesserung der Arbeit in der Einrichtung leisten können ( natürlich immer freiwillig und unter den o.g. Bedingungen)
Ich wünsche allen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise der Famile und ein erfolgreiches neues Jahr!!!
Mit vielen Grüßen
K. Spindler
gerleipzig
06.01.2003, 12:35
Von: "Stadtjugendring Leipzig e.V."
Datum: Mo 6, Jan 2003 10:50
Hallo,
ich würde Euch gern kurz auf Eure Anfrage zum Thema Aufsichtspflicht
weiterhelfen.
Da ich nicht in Euer Forum reinkomme, wähle ich mal diesen Weg.
Allerdings muss ich ja auch mal sagen., dass manche Anmerkungen und Anfragen
so negativ geschrieben sind, dass ich glauben muss, die Eltern haben es nur
darauf abgesehen, einen Feind- DIE KITA und IHRE ERZIEHERINNEN mal so
richtig angehen zu können. Natürlich gibt es immer Dinge, die man besser
machen kann, aber ich finde mit einer vernünftigen Elternarbeit ist da schon
viel machbar.
Ich jedenfalls bin dankbar, dass wir noch so ein gut ausgebautes Netz an
Kitas haben und das sollten wir nicht mit derartig schlechter Presse
gefährden, denn solche Briefe von erbosten Eltern nähren nur die Vorurteile
der Politiker, die eh gern noch mehr Kitas schließen würden. Ich bin immer
für Qualitätssteigerung, aber die geht nur gemeinsam!
So nun aber zum Thema Aufsichtspflicht:
Wenn die Erzieherinnen dafür gesorgt haben, dass die Kinder im Bett sind und
im Haus erreichbar sind, dann ist es kein Problem, dass Mütter die
Schlafwache übernehmen. Schließlich handelt es sich beim Mittagsschlaf um
ein überschaubares Ereignis und nicht um einen Ausflug. Im Falle dass etwas
passiert, haftet trotzdem der Kindergarten. In verschiedenen Einrichtungen
ist es sogar üblich, dass die Eltern sich auch in die Spielgestaltung
einbringen. Solange dies den Eltern bekannt ist und eine Erzieherin dabei
ist, ist auch das möglich.
Die Frage der Schließzeiten ist rechtlich eine Vertragsfrage. Je nachdem,
was im Betreuungsvertrag oder in den Geschäftsbedingungen festgelegt ist.
In den meisten Einrichtung der Stadt Leipzig sind Schließzeiten an der
Tagesordnung. Meist lassen sich aber mit dem Elternrat der Einrichtung
gemeinsame Lösungen finden. So kenne ich Einrichtungen, die ehemalige
Kinderkombinationen waren, wo Härtefälle für die Zeit der Schließung in der
Nachbareinrichtung betreut werden oder wo sich die Eltern aus 6 Wochen
Schließzeit auf 2 festlegen müssen. Bei sehr guten Leiterinnen geht es
sogar, dass man die Eltern bittet ihren Urlaub zeitig bekannt zu geben,
damit die Erzieherinnen entsprechend dem Bedarf eingesetzt werden können und
dann braucht es gar keine Schließzeit, da die meisten Erzieherinnen eh froh
sind, nicht in der Hochsaison Urlaub nehmen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Graf
Geschäftsführerin Stadtjugendring Leipzig e.V.
Wenn die Nachbareinrichtung die Kinder betreuen soll, wie ist es dann mit dem Versicherungsschutz????
Der ist doch nur (nach Aussage unserer Leiterin) gegeben, wenn das Kind beim selben Träger betreut wird. Oder ist das nicht der Fall???